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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mesmer Société GmbH

  1. Vertragsbedingungen

    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Mesmer Société (nachfolgend Mé) und dem Kunden/der Kundin (Auftraggeber*in), welcher/welche Dienstleistungen von Mé in Anspruch nimmt resp. Mé beauftragt. Die AGB bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Auftrages/Vertrages zwischen Mé und dem/der Auftraggeber*in. Abweichende und ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind nur dann gültig, wenn sie von beiden Parteien mit Unterschrift bestätigt worden sind.

    Es gilt grundsätzlich die jeweils im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Auftragserteilung gültige Fassung der AGB. Mé ist jederzeit berechtigt, die AGB anzupassen. Soll die neue Version für den/die Auftraggeber*in verbindlich sein, muss Mé ihn/sie in Kenntnis setzen. Lehnt der/die Auftraggeber*in die neue Version nicht innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme ab, gilt die neue Version für das Arbeitsverhältnis.
    Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist unter www.mesmersociete.com/agb abrufbar.

    Der/die Auftraggeber*in verzichtet ausdrücklich darauf, eigene Geschäftsbedingungen geltend zu machen. Diese Klausel gilt abschliessend und ohne Ausnahme. Sie setzt gleiche oder ähnlich lautende Klauseln in den AGB des/der Auftraggeber*in ausser Kraft.

     

  2. Erstes Angebot (Offerte)

    Mé erstellt aufgrund ungefährer Angaben des/der Auftraggeber*in ein erstes Angebot, dieses gilt als Richtofferte und ist kostenlos. Die Preisbindung dieses ersten Angebots erlischt nach 30 Tagen ab Erstellungsdatum.

     

  3. Auftragserteilung

    Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und setzt voraus, dass die AGB gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Werden mit der Auftragserteilung keine besonderen Vereinbarungen getroffen, gilt das erste Angebot verbindlich.

     

  4. Drittanbietern

    Mé kann Aufträge an Lieferanten im Namen des/der Auftraggeber*in erteilen. In folgenden Bereichen, wie Druck, Fotografie, Text und Lektorat arbeitet Mé teilweise mit ausgewählten Partnern zusammen. 

     

  5. Gut zum Druck

    Der/die Auftraggeber*in ist verpflichtet, die ihm/ihr vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente (Gut zum Druck) zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, das «Gut zum Druck» zu erteilen.  Diese  muss schriftlich via Mail erfolgen.  Dieses muss schriftlich via Mail erfolgen. Das «Gut zum Druck» steht für Form, Gestaltung und Inhalt. Ausgenommen sind Papier, Bildqualität und Farbverbindlichkeit. Für Mängel, die nicht schriftlich mitgeteilt wurden, übernimmt Mé keine Haftung.
     

  6. Autokorrekturen

    Autokorrekturen sind von dem/der Auftraggeber*in verursachte oder verlangte Leistungen, resp. nicht im Angebot offerierte Leistungen. Als Autokorrekturen gelten insbesondere Zusatzleistungen aufgrund fehlerhafter, nicht der Offerte oder Auftragsbestätigung entsprechender Änderungswünsche des/der Auftraggeber*in. Autokorrekturen werden separat aufgelistet und dem/der Auftraggeber*in in Rechnung gestellt.

     

  7. Urheberrecht und geistiges Eigentum

    Das Urheberrecht sämtlicher durch Mé geschaffene Werke (Entwürfe, Skizzen, Konzepte, Texte, gestalterische Ideen u.a.) bleibt bei Mé. Der/die Auftraggeber*in anerkennt sämtliche immateriellen Rechte von Mé. Ohne ausdrückliche Zustimmung von Mé dürfen keine geschaffenen Werke abgeändert werden. Die Herausgabe aller offenen Dateien ist nicht Bestandteil der Leistungserbringung, somit hat die Vertragspartei keinen Anspruch auf die Herausgabe.

    Sofern nichts anderes vereinbart, gehen sämtliche Nutzungsrechte am definitiven Werk (Endergebnis) mit der vollumfänglichen Bezahlung der von Mé erbrachten Leistungen auf den/die Auftraggeber*in über. Der/die Auftraggeber*in erwirbt insbesondere das Recht, das Endergebnis zum vereinbarten Zweck zu nutzen.

    Sämtliche Rechte an den Varianten und Entwürfen bleiben bei Mé. Der/die Auftraggeber*in, ist ohne Zustimmung von Mé, nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form zu nutzen oder weiterzugeben. Das geistige Eigentum der Werke von Mé wird durch das Bundesgesetz über das Urheberrecht geschützt.

    Jegliche widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums hat eine Konventionalstrafe zur Folge. Durch die Bezahlung der Konventionalstrafe fällt das Verbot der widerrechtlichen Nutzung nicht dahin.

     

  8. Präsentation

    Erhält Mé nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Rechte und Leistungen bei der Agentur.

     

  9. Auftragsreduzierung oder Annullierung

    Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder zieht der/die Auftraggeber*in den Auftrag zurück, hat Mé Anspruch auf Entschädigung für die bereits erbrachten Leistungen

     

  10. Leistung und Honorar

    Falls nicht anders vereinbart, entsteht der Honoraranspruch auf jede einzelne Leistung. Die Kostenvoranschläge von Mé sind verbindlich. Sollten die tatsächlichen Kosten den Voranschlag um mehr als 10% übersteigen, hat Mé den/die Auftraggeber*in auf die höheren Kosten hinzuweisen. Die Kostenüberschreitung gilt von dem/der Auftraggeber*in als genehmigt, wenn sie nicht innert drei Arbeitstagen nach dem Hinweis widerspricht.

     

  11. Informations- und Mitwirkungspflichten

    Der/die Aufraggeber*in ist verpflichtet, Mé rechtzeitig und klar über sämtliche Tatsachen und Umstände zu instruieren, die für die Ausführung der Arbeiten von Relevanz sind.

     

  12. Informations- und Mitwirkungspflicht

    Der/die Auftraggeber*in ist dafür verantwortlich, dass er/sie über die notwendigen Rechte an sämtlichen Daten verfügt, die er/sie Mé zur Verfügung stellt. Die Agentur geht davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten diese verletzt werden, haftet ausschliesslich der/die Auftraggeber*in.

     

  13. Termine

    Mé setzt alles daran, die vereinbarten Termine einzuhalten. Unabwendbare und unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Verzögerungen seitens Kunden, entbinden Mé vor der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

     

  14. Aufbewahrung der Daten und Unterlagen

    Mé ist verpflichtet, alle wichtigen Auftragsunterlagen während eines Jahres nach Fertigstellung des Auftrages aufzubewahren.

     

  15. Zahlungsbedingungen

    Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vermerkt ist.

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